Bei Bauprojekten mit höheren Häusern oder Hochhäusern ist es Pflicht, den Schattenwurf der geplanten Gebäude auf die Nachbargrundstücke zu beurteilen. Es wird der Dauerschatten an einem mittleren Wintertag und einem mittleren Sommertag berechnet.
Für die Berechnung gibt es im Thurgau ein offizielles Dokument „Wegleitung zur Berechnung von Schattendiagrammen im Kanton Thurgau“. Für jeden anderen Kanton gibt es andere Bestimmungen.
Der 2h- bzw. 3h-Schatten an den vom Kanton ausgewählten Tagen wird automatisiert berechnet. Das massgebende Terrain wird dabei berücksichtigt. Falls nötig kann auch der Schatten eines kubischen Referenzobjektes berechnet werden.
Durch die Automatisierung können leicht Anpassungen am Skript vorgenommen werden und somit z. B. auch der Schatten am längsten Tag berechnet werden.
Andreas Berweger